Clubgeschichte des MC THUNDERBIRDS Wesseling

Geschichte:

 

Das Bandenkampf-Abzeichen wurde am 29. Januar 1944 vom "Führer" Adolf Hitler gestiftet. Im Frühherbst erliess der Reichsführer-Heinrich Himmler, dass das Wort "Partisan" durch "Banden" ersetzt wird.

 

Verleihungsbestimmung:

 

Das Bandenkampfabzeichen wird in Bronze, Silber und Gold verliehen. Der Beliehen erhält eine Besitzurkunde und er darf nach Verleihung der nächst höheren Stufe die Niedrigere als Erinnerung behalten. Das Abzeichen kann an Führer, Unterführer und Männer verliehen werden.

Die Bedingungen für die Stufen lauten wie folgt:

Bronze für 20 Kampftage

Silber für 50 Kampftage

Gold für 100 Kampftage

 

Als Kampftage sind anzurechnen:

a) Für die Angehörigen aller infanteristischen zum Einsatz kommenden Einheiten:

    Alle Tage, an denen die Angehörigen der Einheiten Gelegenheit fanden, mit dem Gegner in Nahkampfberührung 

    (Mann gegen Mann) zu kommen. Dieses kann also bei Angriff, Abwehr, beim Spähtruppgang, Meldegang, bei  

   Abwehr eines feindlichen Spähtruppunternehmens usw. gegeben sein.
b) Für die Angehörigen schwerer Waffen:

    Alle Tage, an denen die Angehörigen dieser Einheiten (Geschützbedienung usw.) in unmittelbarem Kampf

    (Nahkampf) mit Banditen geraten. Für Angehörige der im Bandenkampf eingesetzten Flakwaffe gelten als

    Kampftage außer den Tagen, an denen die Geschützbedienungen usw. in unmittelbarem Kampf mit Banditen 

    geraten, auch jene, an denen von den Geschützbedienungen  Feindflugzeuge  abgeschossen werden.
c) Für die Besatzungen der im Bandenkampf eingesetzten Einzelflugzeuge oder Fliegerverbände:
    Alle Tage, an denen die Flugzeugbesatzungen unter Feindbeschuss einen Auftrag zur erfolgreichen Durchführung 

    bringen. Ein jeder bestätigte Flugzeugabschuss gilt für 3 Kampftage. Als Bedingungen für die Verleihung des Ban-
    denkampf-Abzeichens an Flugzeugbesatzungen wird die folgende Zahl an Kampftagen gefordert:
    Bronze für 30 Kampftage
    Silber für 75 Kampftage
    Gold für 150 Kampftage.

An Gefallene, Verstorbene und tödlich Verunglückte ist das Bandenkampf-Abzeichen gegebenenfalls nachträglichzu  verleihen, wenn sie vor dem Tode oder am Tage ihres Todes die Bedingungen erfüllt haben. Die verliehene Auszeichnung ist mit Besitzurkunde den Hinterbliebenen als Erinnerungs-

Kampftage sind ab l. l. 1943 anzurechnen. Die für das Bandenkampf-Abzeichen angerechneten Kampftage können nicht für andere Kampfabzeichen oder Nahkampfspange in Anrechnung gebracht werden.

Trageweise:

 

Das Bandenkampf-Abzeichen wird an der linken Brustseite getragen. Das Bandenkampf-Abzeichen kann zu allen Uniformen der Wehrmacht, der Partei und
ihrer Gliederungen getragen werden.

 

Verleihungsweise:

 

Das Goldene Bandenkampf-Abzeichen wurde vom Reichsführer-SS verliehen.

 

Zusatzinformation:

 

Ende des Jahres 1944 bestellte der Reichsführer-SS Heinrich Himmler zehn (eine andere Quelle besagt zwanzig) Bandenkampfabzeichen in Gold mit Brillanten bei der Firma C. E. Juncker in Berlin. Die Auszeichnungen waren aus vergoldetem Silber mit Brillanten. Diese Abzeichen wurde jedoch nie verliehen. Auch der Verbleib der Auszeichnungen ist unbekannt.